Mittwoch, November 09, 2005

Das Telephonieren

Aus aktuellem Anlass (Mal son wink mit dem Zaunpfahl)

Die Fernsprecheinrichtungen werden gegenwärtig so vielfach benutzt, daß es angebracht erscheint, auch hierüber das Wichtigste mitzuteilen.

Vorerst sei erwähnt, daß man auch beim Telephonieren höflich sein soll, und daß man niemand durch den Draht“ beleidigen soll. Es ist selbstverständlich, daß nicht jeder sofort Anschluß erhalten kann; deshalb habe man Geduld, ebenso wenn man unterbrochen wird. Wer einen Telephonbeamten oder eine Telephonistin beleidigt, setzt sich einer Klage aus und hat unter Umständen eine sehr empfindliche Strafe zu erwarten.

Während der Dauer von Gewittern werden von den Vermittelungsbeamten Verbindungen nicht ausgeführt. Sämtliche Fernsprechapparate sind mit äußerst empfindlichen Blitzschutzvorrichtungen versehen, die etwaige Entladungen atmosphärischer Elektrizität sicher auffangen und ableiten; immerhin wird geraten, bei nahen und schweren Gewittern die Fernsprechapparate und Leitungen nicht zu berühren.

Bei ruhender Korrespondenz muß der Hörapparat (Fernhörer) unbedingt in dem aus dem Gehäuse hervortretenden beweglichen eisernen Haken hängen, da nur so der Wecker anspricht. Die Ausschaltung des Weckers durch Abheben des an der linken Seite des Apparates befindlichen Fernhörers ist nicht gestattet. Für den durch Zuwiderhandlungen entstehenden Schaden wird der Teilnehmer haftbar gemacht.

Während der Unterhaltung ist auch beim Sprechen gegen die Schallöffnung des aus der Vorderwand des Gehäuses hervortretenden Sprechapparates (Mikrophon) der Fernhörer am Ohr zu behalten. Es ist deutlich aber nicht zu laut und nicht zu langsam zu sprechen; der Mund muß drei bis fünf Zentimeter von der Schallöffnung des Mikrophons entfernt bleiben.

(J. von Eltz: Das goldene Anstandsbuch. Ein Wegweiser für die gute Lebensart zu Hause, in Gesellschaft und im öffentlichen Leben. Zwölfte Auflage. Essen/Ruhr 1921)

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