Ist die Zeit um eine Stunde zurückzustellen. Und jeder Bundesbürger ist dazu GESETZLICH verpflichtet!!!
Das Skalenmaß ist die Basiseinheit Sekunde nach § 3 Abs. 4 des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen vom 2. Juli 1969 (BGBl. I S. 709), zuletzt geändert durch Artikel 287 Nr. 48 des Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469), in Meereshöhe.« Tröstlich ist vielleicht, daß die Winterzeit als solche eigentlich gar nicht gibt: es handelt sich um die gute alte Normalzeit; eine Zeit also aus der Zeit, als die Zeit noch ohne ZeitG, aber ernstlich vor sich hin verrann.
Und wer nicht weiss wies geht, geht zu www.zeitumstellung.de
Sonntag, Oktober 30, 2005
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1 Kommentar:
Da denk ich drüber nach wenn ich ZEIT habe ;-)
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